Events & Feste
Neues Landesgaststättengesetz
Informationen für Veranstalter, Vereine und Privatpersonen
Zum 01. Januar 2026 ist das novellierte Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg (LGastG) in Kraft getreten. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, bürokratische Hürden abzubauen und die Eigenverantwortung der Veranstalter zu stärken.
Anzeigepflicht für Veranstaltungen
Für vorübergehende Veranstaltungen mit Bewirtung besteht künftig eine Anzeigepflicht gemäß § 2 Absatz 2 LGastG.
Dies betrifft Veranstaltungen, bei denen Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.
Die Anzeige muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingehen.
Für die Anzeige ist das von der Gemeinde bereitgestellte aktuelle Anzeigeformular (PDF-Dokument, 455,93 KB)zu verwenden.
Wegfall der bisherigen Gestattung
Mit Inkrafttreten des neuen Landesgaststättengesetzes entfällt die bisher erforderliche gaststättenrechtliche Gestattung (sogenannte Wirtegenehmigung).
Eine Genehmigung wird nicht mehr erteilt. Nach Eingang einer vollständigen und fristgerechten Anzeige erhalten die Veranstalter stattdessen eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige.
Vereine müssen eine Veranstaltung insbesondere dann anzeigen, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden.
Private, geschlossene Veranstaltungen (z. B. Geburtstage oder Hochzeiten) sind nicht anzeigepflichtig, sofern keine öffentliche Bewirtung erfolgt und keine Speisen oder Getränke entgeltlich oder auf Spendenbasis abgegeben werden.
Die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Sperrzeiten, dem Sonn- und Feiertagsrecht, dem Jugendschutz, dem Hygiene- und Lärmschutz, bleiben unverändert bestehen. Die Verantwortung für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften sowie für die Sicherheit der Veranstaltung trägt der jeweilige Veranstalter.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Informationen für Gastgewerbetreibende (PDF-Dokument, 188,12 KB)
Gaststättengesetz für Baden-Würtemberg (PDF-Dokument, 277,44 KB)
Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich jederzeit gerne an das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 07642-9101-23 wenden.
Kleine und große Festmomente
Kleine und große Festmomente laden Sie ein, Sasbach am Kaiserstuhl von einer ganz besonderen Seite kennenzulernen. Das beliebte Winzerfest im August zieht mit Fassanstich, Live-Musik und Kinderprogramm zahlreiche Touristen an. Dazu kommen Vereins-Events wie das Waldfest des Musikvereins, Sportwochen, kirchliche Feiern und Herbstfeste in den einzelnen Ortsteilen. Ein vielfältiges Programm für Kultur-, Traditions- und Weinliebhaber!
Winzerfest im August
Ein Höhepunkt im Kalender ist das Sasbacher Winzerfest, das alle zwei Jahre Mitte August stattfindet. Von Fassanstich über Traktorfahrten durch die Reben bis hin zu Live-Musik, Kinderaktionen und offenen Winzerhöfen – hier trifft Dorfleben auf Genusskultur.
Weitere Informationen finden sie auf der folgenden Seite.
Weitere Events
Mitten im Grünen feiern? Der Musikverein Sasbach lädt jährlich zum beliebten Waldfest ein – mit Musik, Tanz, Geselligkeit und typischem Festzeltflair unter alten Bäumen.
Weitere Highlights rund ums Jahr sind das Jechtinger Herbstfest im Oktober sowie das Zwiebelkuchenfest im September in Leiselheim.
Tipp: Alle Termine und Details zu den Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender (PDF-Dokument, 426,99 KB).
Kommen Sie vorbei – und erleben Sie Sasbach, wie es feiert!