Aktuelles
Erstelldatum13.08.2026
Wichtige Information zur aktuellen Waldbrandgefahr
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze herrscht im gesamten Landkreis Emmendingen eine sehr hohe Waldbrandgefahr.
Das Kreisforstamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um höchste Vorsicht. Schon kleine Unachtsamkeiten können katastrophale Folgen haben. Bitte beachten Sie unbedingt folgende Regeln:
Rauchen im Wald ist verboten: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Schon eine weggeworfene Zigarettenkippe kann dürres Laub oder trockenes Gras entzünden.
Kein offenes Feuer: Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt. Mitgebrachte Grillgeräte sind im Wald nicht gestattet. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Vorsicht beim Parken: Heiße Fahrzeugteile wie der Katalysator können trockene Vegetation in Brand setzen. Fahrzeuge sollten nicht im trockenen Gras am Waldrand abgestellt werden.
Arbeitsgeräte sauber halten: Land- und forstwirtschaftliche Geräte sollten frei von trockenem Material gehalten werden, um Funkenflug zu vermeiden.
Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage besteht weiterhin an den Grillstellen bei der Haberberghütte und der Eckwaldhütte ein generelles Feuerverbot.
Im Ernstfall schnell handeln: Wer Rauch oder Feuer im Wald entdeckt, sollte sofort den Notruf 112 wählen und die Feuerwehr verständigen.
Polizeiverordnung Feuerverbot (PDF-Dokument, 140,33 KB)